Bedeutung von Recht und Digitalisierung für Unternehmen


Der Digitale Wandel ist gekennzeichnet von digitalen Kommunikationsstrukturen, digitalen Angeboten und der Rechtsunsicherheit über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen. Erster Schritt ist die digitale Präsenz des Betriebes nach außen - der Internetauftritt muss rechtmäßig gestaltet und immer wieder aktualisiert werden. Zweiter Schritt ist die digitale Akquise, d.h. das Zugehen auf die Kundschaft über das Online-Marketing und Social Media, die rechtmäßige Sammlung und Auswertung von Kundschafts-Daten und Bedürfnissen. Dritter Schritt ist das Angebot von digitalen Dienstleistungen und Produkten, z. B. unter Nutzung großer Datenmengen. Vierter und letzter Schritt ist die Anpassung der eigenen Arbeitsstrukturen, Mittel und  Prozesse an die digitale Welt, z.B. durch Einsatz von Sensortechnik bei Maschinen und Geräten im Handwerk, Assistenzsysteme über Visualisierung, mobile Endgeräte, Tablets oder Datenbrillen und digitale Lager- und Logistiklösungen.

Erweiterte Beschreibung der Technik.

Industrie 4.0 und Digitalisierung heißt, dass die Wertschöpfungskette in einem Unternehmen über den gesamten Produktlebenszyklus horizontal und vertikal neu ausgerichtet wird. Zum einen soll die horizontale Integration den Austausch von großen Datenmengen, Big Data, über die Unternehmensgrenzen hinweg ermöglichen. Gleichzeitig soll durch die Verarbeitung von großen Datenmengen aus verschiedenen Quellen, durch cyberphysische Systeme und durch die Mensch-Maschine-Interaktion, eine selbstlernende, im Idealfall echtzeitbasierte Vernetzung entstehen. So könnte ein/e HandwerkerIn unmittelbar Zugriff auf Reparaturanleitungen haben, bei Probleme der Bedienung von Maschinen am Bau Zugriff auf eine Fehlerdatenbank des Herstellers erhalten oder an einem digitalen Baustellenmanagement teilnehmen. Digitale Produkte entstehen zumeist unter Sammlung und Nutzung großer Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen, der Veredelung dieser Daten und Generierung neuer Produkte und Dienstleistungen auf Basis dieser Daten.

Entwicklungstendenzen.

Mit dem Internet der Dinge (IoT) werden über 20 Milliarden Geräte über das Internet vernetzt. Bis zum Jahr 2030 soll die Anzahl auf ein halbe Billion Geräte ansteigen. Viele junge Menschen kommunizieren größtenteils über das Internet - sie  kaufen ein, buchen Urlaub und suchen nach HandwerkerInnen. Das Handwerk muss über digitale Angebote mit seinen künftigen Kundschaft in Kontakt treten und ihnen auch digitale Angebote machen. Erste Schritte in eine digitale Welt. Digitale Präsenz rechtssicher gestalten:

Die eigene Homepage anlegen und pflegen.

Der Weg in die digitale Welt lohnt sich auch für Handwerksbetriebe. Die eigene Internetpräsenz bietet viele Vorteile, etwa in der Neukundengewinnung und der Fachkräftesicherung. Um jedoch kostspielige Abmahnungen durch Rechtsverstöße beim eigenen Internetauftritt zu vermeiden, sollte bei der Erstellung einer Website u.a. folgendes beachtet werden:

  • Wahrung von Marken- und Namensrechten bei der Domainwahl
  • Erstellung und Verwendung einer individuell angepassten Datenschutzerklärung
  • Vollständige Angabe der Kontaktdaten und die richtige Platzierung des Impressums (2-Klick-Regel)
  • Rechtskonforme Formulierung und Präsentation des Kleingedruckten
  • Vermeidung von Verstößen gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht bei Verwendung von Texten, Bildern und Videos
  • Beachtung des Datenschutzrechts bei der Einbindung von Social-Media-Buttons

Erste Schritte in eine digitale Welt.

Digitale Akquise rechtssicher gestalten – Bessere Kommunikation mit der Kundschaft der Zukunft Digitale Märkte ermöglichen neue Wege, mit Bestandskunden ebenso wie mit künftigen KundInnen in Kontakt zu treten.

Neue Technologien erleichtern die rechtmäßige Erhebung von Kundschafts-Daten und bieten neue Methoden zur Kundinnen- und Kundenbindung über Online-Marketing-Tools. Juristische Stolpersteine können auch hier vermieden werden, u.a. durch

  • rechtssichere Gestaltung der Ansprache über die Homepage
  • Ausstattung von Newslettern mit Widerspruchslösungen und Impressum
  • Kontaktierung von PrivatkundInnen nur mit Vorliegen ihrer Einwilligung
  • Beachtung des Urheberrechts beim Setzen von Links
  • Beachtung der Aufklärungspflicht  über  den  Einsatz  von  Cookies  und  sonstigen  Tracking-Methoden  sowie  die  Einrichtung einer Widerspruchsmöglichkeit
  • Diskriminierungsfreie und datenschutzrechtskonforme Gestaltung von Profiling und individueller Preisbildung
  • Vermeidung von fingierten Kundschaftsbewertungen
  • Beachtung markenrechtlicher und anbieterseitiger Vorgaben bei der Suchmaschinenoptimierung

Digitale Angebotsplattformen rechtssicher gestalten - Mut zum Onlineshop.

Neben der eigenen Homepage stellt die Einrichtung eines Online-Shops einen weiteren Schritt in die digitale Welt dar. Produkte und Dienstleistungen des Handwerks können hier schnell und unkompliziert angeboten werden. BetreiberInnen eines Online-Shops müssen jedoch u.a. folgendes beachten:

  • Rechtskonforme Einbeziehung und Gestaltung von AGB
  • Rechtssichere Gestaltung der Anbieterkennzeichnung
  • Transparente und verständliche Bestellzusammenfassung und Kaufbestätigung durch die sogenannte Button-Lösung
  • Korrekte Ausgestaltung und Belehrung bezüglich des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts
  • Vollständiges Angebot der Zahlungsmöglichkeiten während des gesamten Bestell- und Bezahlprozesses
  • Rechtzeitige, vollständige und präzise Nennung von Lieferbedingungen und -kosten
  • Leicht erreichbarer Hinweis und Verlinkung auf die Online-Streitschlichtungsplattform der EU
  • Vollständige und korrekt eingebundene Datenschutzerklärung
  • Urheberrechtskonforme Produktbeschreibungen und -fotografien

Digitale Arbeitsstrukturen und Prozesse - Fit werden für die Technologien der Zukunft.

Die Digitalisierung schreitet weiter voran und bringt neue Arbeitsstrukturen und -prozesse mit sich. Virtuelle Unterstützungssysteme etwa zur Anzeige relevanter Informationen auf Brillendisplays oder robotergestützte Produktionsabläufe sind schon heute keine Zukunftsmusik mehr und finden zunehmend ihren Weg auch in den Mittelstand. Durch die unmittelbare Rückmeldung der Assistenzsysteme an den Bedienenden können Fehlbedienungen vermieden und so ein Plus an Produkt- und Prozessqualität sowie an Arbeitssicherheit erreicht werden. Bei der Verwendung solcher Systeme müssen jedoch folgende Punkte bedacht werden:

  • Haftung für mögliche Fehler selbstlernender Maschinen
  • Beschäftigtendatenschutz bei auf Sensorik gestützten Assistenzsystemen
  • Wahrung sonstiger Rechte des digitalen Umfelds, etwa Bild- und Urheber- sowie Markenrechte

"Innovative Technologien rechtlich möglich machen." Mit dieser Mission forscht Frau Prof. Dr. Beatrix Weber mit ihrem Team in interdisziplinären Projekten auf der Schnittstelle zwischen Recht und IT zu Rechtsfragen der Digitalisierung, Industrie 4.0, Internet of Things und Datenschutz. Fortschritt in der Digitalisierung birgt neue rechtliche Herausforderungen. Für das Handwerk und KMU werden vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit angeboten, etwa in Form von Schulungen oder Auftrags- und Kooperationsprojekten im Bereich Recht und Digitalisierung.


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Themenheft Onlinerecht

 

Ansprechpartner

Oliver Eismann

Handwerkskammer für Oberfranken
Schaufenster Bayreuth des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk


0921 910-168
oliver.eismann@mdh.digital
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95448 Bayreuth
Kerschensteinerstraße 7

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