„Vielfältige Möglichkeiten überwiegen die Hürden“


Bayreuth.

Drohnen/Multikopter haben sich längst vom Spielzeug zum ernsthaften Werkzeug entwickelt – insbesondere für Handwerksbetriebe sind die unbemannten Flugobjektein vielerlei Hinsicht ein sinnvolles digitales Hilfsmittel zur Unterstützung im Arbeitsalltag, das auch wirtschaftliches Potenzial hat. In der Schulung "Drohne/Multikopter als Werkzeug – Möglichkeiten und Grenzen", die das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk an der Handwerkskammer für Oberfranken durchführte, wurde das durch praktische Anwendung verdeutlicht. Die großen und vielfältigen Einsatzmöglichkeiten überwiegen die Hürden deutlich – "wenn der Handwerker die wichtigsten Rahmenbedingungen kennt und einhält", so Referent Heiko Betz.

Der Fachbereichsleiter für Elektrotechnik an der Handwerkskammer grenzte zu Beginn die Begrifflichkeiten ab.

"Umgangssprachlich wird der Begriff Drohne verwendet, der universell unbemannte Fluggeräte umschreibt. In den Regelwerken taucht der Begriff aber nicht auf."

Betz gab einen Überblick über die mannigfaltigen Einsatzbereiche für Multikopter, die von der Inspektion von Dächern oder Photovoltaiksystemen über die Sichtprüfung des Blitzschutzsystems an Kirchturmspitzen und die Kartierung und Vermessung von Immobilien bis hin zur systematischen Objektüberwachung und  Baustellendokumentation sowie Infrarot-Thermografie bei Objekten reichen. "Inzwischen sind Drohnen auch als Transportmittelund im Garten-und Landschaftsbau bzw. in der Landwirtschaft im Einsatz. Den Möglichkeiten sind theoretischkaum Grenzen gesetzt."

Gesetze ziehen Linien

Praktisch begrenzen aber die Technik und Gesetze sowohl den privaten, als auch den gewerblichen Einsatz der Fluggeräte, die häufig Quadrokopter sind – vier Propeller haben. Denn: Wer welche Typen von Multikoptern steuern und wo eine Drohne fliegen darf, ist in der Luftverkehrsordnung und in der Drohnenverordnung exakt vorgeschrieben. So dürfen fremde Wohngrundstücke nicht ohne Einwilligung überflogen werden, ebenso wie Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Liegenschaften der Polizei und vieles mehr. Die Fluggeräte sind nach Gewichtsklassen unterschieden, die verschiedene Voraussetzungen für die Steuerung haben.

"Daher empfiehlt es sich für Handwerker, die normale Anwendungen planen, einen Quadrokopter mit einem maximalen Gewicht von bis zu zwei Kilogramm zu kaufen." Dieser darf nach aktueller Gesetzeslage (noch) ohne Kenntnisnachweis ("Drohnenführerschein") gesteuert werden, es braucht lediglich noch eine entsprechende Kennzeichnung, eine Haftpflichtversicherung (obligatorisch) und die entsprechenden Aufstiegsgenehmigungen. Für den Referenten ist auch klar: Trotz der vielen Wenn und Aber, die gesetzlich vorgeschrieben sind, ist ein Multikopter ein taugliches und gut zu handhabendes Werkzeug, das sich speziell für Handwerksbetriebe eignet.

"Mit der Nutzung einer Drohne kann ein Handwerker sehr viele zeitaufwändige, kostenintensive und gegebenenfalls gefährliche Arbeitsschritte mit minimalem Aufwand ausführen. Wer nicht aufs Dach muss, der kann eben auch nicht herunterfallen."


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Pressemitteilung "Vielfältige Möglichkeiten überwiegen die Hürden"

Ansprechpartner

Michaela Heimpel

Handwerkskammer für Oberfranken
Schaufenster Fertigung und Automatisierungstechnologien


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michaela.heimpel@hwk-oberfranken.de
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